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Abgabenordnung | Adressierung eines Umsatzsteuerbescheids an eine Vorgesellschaft
Nach dem ist konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts die Angabe des Inhaltsadressaten, d. h. desjenigen, dem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll. Im Falle eines Steuerbescheids ist insoweit u. a. die Angabe des Steuerschuldners als Inhaltsadressaten des Bescheids erforderlich. Es reicht aus, wenn der Inhaltsadressat durch Auslegung anhand der dem Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann. Maßgeblich ist, ob es für den Betroffenen erkennbar war, dass das Finanzamt von ihm als Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG und daher als Steuerpflichtigen ausgeht und der Bescheid deshalb an ihn gerichtet ist. Umsatzsteuerrechtlich kann eine Vorgesellschaft unabhängig von ihrer Bezeichnung als „GmbH i. G.” oder als „GbR” Unternehmerin i. S. ...