IFRS 13
Anhang A: Definitionen
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.
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Aktiver
Markt | Ein Markt, an dem
Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausreichender
Häufigkeit und ausreichendem Volumen stattfinden, um fortlaufend
Preisinformationen bereitzustellen. |
Kostenbasierter Ansatz | Ein Bewertungsverfahren, das den Betrag widerspiegelt,
der gegenwärtig erforderlich wäre, um die Leistungskapazität eines
Vermögenswerts zu ersetzen (häufig als aktuelle Wiederbeschaffungskosten
bezeichnet). |
Zugangspreis | Der Preis, der in einem Tauschgeschäft für den Erwerb
eines Vermögenswerts gezahlt oder für die Übernahme einer Schuld
entgegengenommen wird. |
Abgangspreis | Der Preis, der für den Verkauf eines Vermögenswerts
erzielt oder für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. |
Erwarteter
Zahlungsstrom | Der
wahrscheinlichkeitsgewichtete Durchschnitt (d. h. der Mittelwert der
Verteilung) möglicher künftiger Zahlungsströme. |
Beizulegender
Zeitwert | Der Preis, der in
einem gewöhnlichen Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am
Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt oder für die
Übertragung einer Schuld gezahlt würde. |
Höchst- und bestmögliche
Nutzung | Die Nutzung eines
nichtfinanziellen Vermögenswerts durch Marktteilnehmer, die den Wert des
Vermögenswerts oder der Gruppe von Vermögenswerten und Schulden (z. B. eines
Geschäftsbetriebs), innerhalb deren der Vermögenswert genutzt würde, maximieren
würde. |
Kapitalwertbasierter
Ansatz | Bewertungsverfahren,
bei denen künftige Beträge (z. B. Zahlungsströme oder Erträge und Aufwendungen)
in einen einzigen aktuellen (d. h. abgezinsten) Betrag umgerechnet werden. Die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird auf der Grundlage des durch aktuelle
Markterwartungen über diese künftigen Beträge gekennzeichneten Werts
ermittelt. |
Eingangsparameter | Die Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Festlegung
des Preises für den Vermögenswert oder die Schuld zugrunde legen würden. Dies
schließt auch Annahmen zum Risiko ein, wie beispielsweise (a) das Risiko, das mit einem bestimmten Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (wie einem Preismodell) verbunden ist, und (b) das Risiko, das mit den in das Bewertungsverfahren einfließenden Eingangsparametern verbunden ist. Eingangsparameter können beobachtbar oder nicht beobachtbar sein. |
Eingangsparameter der Stufe
1 | Notierte (unverändert
übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder
Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen
kann. |
Eingangsparameter der Stufe
2 | Andere Eingangsparameter
als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert
oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar
sind. |
Eingangsparameter der Stufe
3 | Für den Vermögenswert oder
die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter. |
Marktbasierter
Ansatz | Ein
Bewertungsverfahren, bei dem Preise und andere relevante Informationen
verwendet werden, die durch Markttransaktionen mit identischen oder
vergleichbaren (d. h. ähnlichen) Vermögenswerten, Schulden oder einer Gruppe
von Vermögenswerten und Schulden, wie z. B. einem Geschäftsbetrieb, generiert
werden. |
Marktgestützte
Eingangsparameter | Eingangsparameter, die hauptsächlich aus oder durch beobachtbare(n)
Marktdaten durch Korrelation oder sonstige Verfahren abgeleitet oder gestützt
werden. |
Marktteilnehmer | Käufer und Verkäufer im Hauptmarkt (oder
vorteilhaftesten Markt) für den Vermögenswert oder die Schuld, die alle
nachstehenden Merkmale aufweisen: (a) Sie sind voneinander unabhängig, d. h. sie sind keine nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne von IAS 24, obwohl der Preis bei einem Geschäftsvorfall zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen als Eingangsparameter zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden kann, sofern dem Unternehmen Nachweise dafür vorliegen, dass der Geschäftsvorfall zu Marktbedingungen erfolgte. (b) Sie sind sachkundig und verfügen über ein angemessenes Verständnis des Vermögenswerts oder der Schuld und des Geschäftsvorfalls. Hierzu nutzen sie alle bei vertretbarem Aufwand verfügbaren Informationen, einschließlich solcher, die durch sorgfältige Anstrengungen, die gängig und üblich sind, erlangt werden könnten. (c) Sie sind in der Lage, eine Transaktion über den Vermögenswert oder die Schuld abzuschließen. (d) Sie sind gewillt, eine Transaktion über den Vermögenswert oder die Schuld abzuschließen, d. h. sie sind motiviert, aber nicht gezwungen oder anderweitig dazu genötigt. |
Vorteilhaftester Markt | Der Markt, der den nach Berücksichtigung von
Transaktions- und Transportkosten beim Verkauf des Vermögenswerts
einzunehmenden Betrag maximieren oder den bei Übertragung der Schuld zu
zahlenden Betrag minimieren würde. |
Risiko der
Nichterfüllung | Das Risiko,
dass ein Unternehmen eine Verpflichtung nicht erfüllen wird. Das Risiko der
Nichterfüllung schließt das eigene Ausfallrisiko des Unternehmens ein, darf
aber nicht darauf beschränkt werden. |
Beobachtbare
Eingangsparameter | Eingangsparameter, die unter Verwendung von Marktdaten wie
öffentlich verfügbaren Informationen über tatsächliche Ereignisse oder
Geschäftsvorfälle abgeleitet werden und die Annahmen widerspiegeln, auf die
sich die Marktteilnehmer bei der Festlegung des Preises für den Vermögenswert
oder die Schuld stützen würden. |
Gewöhnlicher
Geschäftsvorfall | Ein
Geschäftsvorfall, bei dem für einen Zeitraum vor dem Bewertungsstichtag eine
Marktpräsenz angenommen wird, um Vermarktungstätigkeiten zu ermöglichen, die
für Geschäftsvorfälle mit solchen Vermögenswerten oder Schulden gängig und
üblich sind. Es handelt sich nicht um eine erzwungene Transaktion (d. h. eine
Zwangsliquidation oder einen Notverkauf). |
Hauptmarkt | Der Markt mit dem größten Volumen und Ausmaß an
Aktivität für den Vermögenswert oder die Schuld. |
Risikoaufschlag | Von risikoscheuen Marktteilnehmern verlangte
Gegenleistung für die mit den Zahlungsströmen eines Vermögenswerts oder einer
Schuld verbundene Unsicherheit. Auch als „Risikoanpassung“
bezeichnet. |
Transaktionskosten | Die Kosten, die für den Verkauf eines Vermögenswerts
oder die Übertragung einer Schuld im Hauptmarkt (oder vorteilhaftesten Markt)
für den Vermögenswert oder die Schuld anfallen, einzeln der Veräußerung des
Vermögenswerts oder der Übertragung der Schuld zuordenbar sind und die beiden
folgenden Kriterien erfüllen: (a) Sie ergeben sich unmittelbar aus der Transaktion und sind für diese kennzeichnend. (b) Sie wären dem Unternehmen nicht entstanden, wenn die Entscheidung zum Verkauf des Vermögenswerts oder zur Übertragung der Schuld nicht gefasst worden wäre (vergleichbar mit der Definition von Veräußerungskosten in IFRS 5). |
Transportkosten | Die Kosten, die für den Transport eines Vermögenswerts
von seinem aktuellen Standort zu seinem Hauptmarkt (oder vorteilhaftesten
Markt) entstünden. |
Bilanzierungseinheit | Die Ebene, auf der ein Vermögenswert oder eine Schuld
in einem IFRS für Ansatzzwecke zusammengefasst oder aufgegliedert
ist. |
Nicht beobachtbare
Inputfaktoren | Eingangsparameter, für die keine Marktdaten verfügbar sind und die
anhand der besten verfügbaren Informationen über die Annahmen, auf die sich
Marktteilnehmer bei der Festlegung des Preises für den Vermögenswert oder die
Schuld stützen würden, hergeleitet werden. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAE-26296