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IFRS 13 C7

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

C7

Durch IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss, veröffentlicht im April 2024, wurde Paragraph 51 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.

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GAAAE-26296