Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er beschreibt die Anwendung der Paragraphen 1–99 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Bewertungsverfahren (Paragraphen 61-66)
Die Bestandteile einer Barwertermittlung
Verfahren des erwarteten Barwerts
B27
Zur Veranschaulichung der Methoden 1 und 2 wird unterstellt, dass für einen Vermögenswert in einem Jahr Zahlungsströme von 780 WE erwartet werden, die auf Grundlage der möglichen Zahlungsströme und der unten gezeigten Wahrscheinlichkeiten bestimmt werden. Der anwendbare risikolose Zinssatz für Zahlungsströme mit einem Zeithorizont von einem Jahr beträgt 5 Prozent. Der systematische Risikoaufschlag für einen Vermögenswert mit dem gleichen Risikoprofil beträgt 3 Prozent.
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Mögliche
Zahlungsströme | Wahrscheinlichkeit | Wahrscheinlichkeitsgewichtete
Zahlungsströme |
500 WE | 15 % | 75
WE |
800 WE | 60 % | 480 WE |
900 WE | 25 % | 225 WE |
Erwartete Zahlungsströme | 780 WE |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAE-26296