IFRS 13 B24

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er beschreibt die Anwendung der Paragraphen 1–99 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Bewertungsverfahren (Paragraphen 61-66)

Die Bestandteile einer Barwertermittlung

Verfahren des erwarteten Barwerts

B24

Bei Anlageentscheidungen würden risikoscheue Marktteilnehmer das Risiko berücksichtigen, dass die tatsächlichen Zahlungsströme von den erwarteten Zahlungsströmen abweichen könnten. Die Portfoliotheorie unterscheidet zwischen zwei Risikoarten:

(a)

nicht systematischen (diversifizierbaren) Risiken. Hierbei handelt es sich um Risiken, die für einen bestimmten Vermögenswert oder eine bestimmte Schuld spezifisch sind;

(b)

systematischen (nicht diversifizierbaren) Risiken. Hierbei handelt es sich um das gemeinsame Risiko, dem ein Vermögenswert oder eine Schuld in einem diversifizierten Portfolio gemeinsam mit den anderen Positionen unterliegt.

Der Portfoliotheorie zufolge werden die Marktteilnehmer in einem im Gleichgewicht befindlichen Markt nur für das mit den Zahlungsströmen verbundene systematische Risiko entschädigt. (In ineffizienten oder nicht im Gleichgewicht befindlichen Märkten können andere Formen der Rendite oder Gegenleistung verfügbar sein.)

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GAAAE-26296