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IFRS 13 85

Bewertung

Eingangsparameter für Bewertungsverfahren

Eingangsparameter der Stufe 2

85

Paragraph B35 beschreibt die Verwendung von Eingangsparametern der Stufe 2 bei bestimmten Vermögenswerten und Schulden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAE-26296

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