Bewertung
Eingangsparameter für Bewertungsverfahren
Eingangsparameter der Stufe 1
80
Wenn ein Unternehmen eine Position an einem einzigen Vermögenswert oder einer einzigen Schuld hält (eingeschlossen sind Positionen, die eine große Zahl identischer Vermögenswerte oder Schulden umfassen, z. B. ein Bestand an Finanzinstrumenten) und dieser Vermögenswert oder diese Schuld an einem aktiven Markt gehandelt wird, ist der beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts oder der Schuld auf Stufe 1 als Produkt aus dem für den einzelnen Vermögenswert oder die einzelne Schuld notierten Marktpreis und der vom Unternehmen gehaltenen Menge zu ermitteln. Dies ist auch dann der Fall, wenn das normale tägliche Handelsvolumen eines Markts nicht ausreicht, um die gehaltene Menge zu absorbieren und sich Auftragserteilungen zur Veräußerung der Position in einer einzigen Transaktion auf den notierten Preis auswirken könnten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAE-26296