IFRS 13 67
Bewertung
Eingangsparameter für Bewertungsverfahren
Allgemeine Grundsätze
67
Bei den zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Bewertungsverfahren ist so weit wie möglich auf relevante beobachtbare Eingangsparameter und so wenig wie möglich auf nicht beobachtbare Eingangsparameter zurückzugreifen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAE-26296