IFRS 13 60

Bewertung

Beizulegender Zeitwert beim erstmaligen Ansatz

60

Wird in einem anderen IFRS die erstmalige Bewertung eines Vermögenswerts oder einer Schuld zum beizulegenden Zeitwert verlangt oder gestattet und weicht der Transaktionspreis vom beizulegenden Zeitwert ab, hat das Unternehmen den resultierenden Gewinn oder Verlust erfolgswirksam zu erfassen, sofern der betreffende IFRS nichts anderes bestimmt.

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GAAAE-26296