IFRS 13 32

Bewertung

Anwendung auf nicht finanzielle Vermögenswerte

Bewertungsprämisse für nichtfinanzielle Vermögenswerte

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Bei der Bewertung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert wird unterstellt, dass der Vermögenswert im Einklang mit der in anderen IFRS beschriebenen Bilanzierungseinheit (die ein einzelner Vermögenswert sein kann) verkauft wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn bei dieser Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unterstellt wird, dass die höchst- und bestmögliche Nutzung des Vermögenswerts seine Nutzung in Kombination mit anderen Vermögenswerten oder mit anderen Vermögenswerten und Schulden ist, da bei einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unterstellt wird, dass der Marktteilnehmer die ergänzenden Vermögenswerte und zugehörigen Schulden bereits hält.

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GAAAE-26296