Bewertung
Der Vermögenswert oder die Schuld
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Bei einem Vermögenswert oder einer Schuld, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, kann es sich entweder handeln um
einen eigenständigen Vermögenswert oder eine eigenständige Schuld (z. B. ein Finanzinstrument oder einen nicht finanziellen Vermögenswert) oder
um eine Gruppe von Vermögenswerten, eine Gruppe von Schulden oder eine Gruppe von Vermögenswerten und Schulden (z. B. eine zahlungsmittelgenerierende Einheit oder einen Geschäftsbetrieb).
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GAAAE-26296