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IFRS 12 C1E

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und besitzt die gleiche Verbindlichkeit wie dessen andere Bestandteile.

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

C1E

Durch IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss, veröffentlicht im April 2024, wurde Paragraph B14 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.

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AAAAE-26272