IFRS 12 9A

Status als Investmentgesellschaft

9A

Wenn ein Mutterunternehmen feststellt, dass es eine Investmentgesellschaft gemäß Paragraph 27 von IFRS 10 ist, hat es Angaben über erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen zu machen, die es bei der Feststellung, dass es eine Investmentgesellschaft ist, getroffen hat. Wenn eine Investmentgesellschaft nicht eines oder mehrere der typischen Merkmale einer Investmentgesellschaft erfüllt (siehe Paragraph 28 von IFRS 10), hat sie die Gründe anzugeben, aus denen sie zu dem Schluss kommt, dass sie dennoch eine Investmentgesellschaft ist.

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AAAAE-26272