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IFRS 12 5

Anwendungsbereich

5

Dieser IFRS gilt für Unternehmen mit Anteilen an:

(a)

Tochterunternehmen,

(b)

gemeinschaftlichen Vereinbarungen (d. h. gemeinschaftlichen Tätigkeiten oder Gemeinschaftsunternehmen),

(c)

assoziierten Unternehmen,

(d)

nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26272

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