Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Investmentgesellschaften)
19F
Eine Investmentgesellschaft hat die Bedingungen etwaiger vertraglicher Vereinbarungen anzugeben, die das Unternehmen oder seine nicht konsolidierten Tochterunternehmen zur finanziellen Unterstützung eines nicht konsolidierten beherrschten strukturierten Unternehmens verpflichten könnten; dazu zählen auch Ereignisse oder Umstände, durch die das berichtende Unternehmen einen Verlust erleiden könnte (z. B. Liquiditätsvereinbarungen oder Ratingtrigger in Verbindung mit Verpflichtungen, Vermögenswerte des strukturierten Unternehmens zu erwerben oder finanzielle Unterstützung zu gewähren).
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AAAAE-26272