IFRS 12 19A
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Investmentgesellschaften)
19A
Eine Investmentgesellschaft, die gemäß IFRS 10 die Ausnahme von der Konsolidierung anzuwenden und stattdessen ihre Beteiligung an einem Tochterunternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren hat, hat diese Tatsache anzugeben.
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AAAAE-26272