IFRS 11 C14
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens, Übergangsvorschriften und Rücknahme anderer IFRS
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und besitzt die gleiche Verbindlichkeit wie dessen andere Bestandteile.
Übergangsvorschriften
Verweise auf IFRS 9
C14
Wendet ein Unternehmen diesen IFRS, aber noch nicht IFRS 9 an, sind Verweise auf IFRS 9 als Verweise auf IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu verstehen.
Fundstelle(n):
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BAAAE-26224