IFRS 11 B9

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–27 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Gemeinschaftliche Vereinbarungen

Gemeinschaftliche Führung (Paragraphen 7-13)

B9

Das Erfordernis der einstimmigen Zustimmung bedeutet, dass eine Partei, die an der gemeinschaftlichen Führung der Vereinbarung beteiligt ist, verhindern kann, dass eine der anderen Parteien oder eine Gruppe von Parteien einseitige Entscheidungen (über die maßgeblichen Tätigkeiten) ohne ihre Zustimmung trifft. Bezieht sich das Erfordernis der einstimmigen Zustimmung nur auf Entscheidungen, die einer Partei Schutzrechte verleihen, nicht aber auf Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten einer Vereinbarung, ist die betreffende Partei keine Partei, die an der gemeinschaftlichen Führung der Vereinbarung beteiligt ist.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAE-26224