IFRS 11 7

Gemeinschaftliche Vereinbarungen

Gemeinschaftliche Führung

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Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich geregelte Teilung der Beherrschung einer Vereinbarung, die nur dann gegeben ist, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der sich die Beherrschung teilenden Parteien erfordern.

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BAAAE-26224