IFRS 11 25

Abschlüsse von Parteien einer gemeinschaftlichen Vereinbarung

Gemeinschaftsunternehmen

25

Eine Partei, die an einem Gemeinschaftsunternehmen, nicht aber an seiner gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, hat ihren Anteil an der Vereinbarung gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente bzw., falls sie maßgeblichen Einfluss auf das Gemeinschaftsunternehmen hat, gemäß IAS 28 (in der 2011 geänderten Fassung) zu bilanzieren.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAE-26224