IFRS 11 25
Abschlüsse von Parteien einer gemeinschaftlichen Vereinbarung
Gemeinschaftsunternehmen
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Eine Partei, die an einem Gemeinschaftsunternehmen, nicht aber an seiner gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, hat ihren Anteil an der Vereinbarung gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente bzw., falls sie maßgeblichen Einfluss auf das Gemeinschaftsunternehmen hat, gemäß IAS 28 (in der 2011 geänderten Fassung) zu bilanzieren.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAE-26224