IFRS 11 15

Gemeinschaftliche Vereinbarungen

Arten gemeinschaftlicher Vereinbarungen

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Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung der Vereinbarung innehaben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden haben. Diese Parteien werden als gemeinschaftlich Tätige bezeichnet.

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BAAAE-26224