IFRS 11 1
Zielsetzung
1
Das Ziel dieses IFRS besteht darin, Grundsätze für die Rechnungslegung von Unternehmen festzulegen, die Anteil an gemeinschaftlich geführten Vereinbarungen (d. h. gemeinschaftlichen Vereinbarungen) haben.
Fundstelle(n):
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BAAAE-26224