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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 8 SB 2721/12

Leitsatz

Leitsatz:

Die Rechte der Berufsausübungsfreiheit und am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines seit 1983 tätigen Rentenberaters werden durch die Zurückweisung nach § 73 Abs. 3 SGG im Rechtsstreit nach dem Schwerbehindertenrecht nach SGB IX grundsätzlich nicht grundrechtswidrig unverhältnismäßig eingeschränkt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom -L 8 SB 537/11-). Ein im Einzelfall anzunehmender verfassungsrechtlich begründeter Vertrauensschutz endet spätestens mit der Registrierungsentscheidung der Behörde nach §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 2 RDGEG, wenn keine Teilzulassung im Schwerbehindertenrecht (als registrierter Erlaubnisinhaber) neben der Erlaubnis als Rentenberater nach Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG registriert wird.

Fundstelle(n):
SAAAE-26159

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