SW-RL
Bei Freilegungs-, Teilabriss- und Sicherungsmaßnahmen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise erforderlich sind und noch nicht bei der Ermittlung des Bodenwerts berücksichtigt wurden, sind ggf.
die anfallenden Kosten,
die Verwertungserlöse für abgängige Bauteile und
die ersparten Baukosten durch die Verwendung vorhandener Bauteile
zu berücksichtigen.
Fundstelle(n):
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OAAAE-26075