SW-RL Anlage 3 Orientierungswerte für die übliche Gesamtnutzungsdauer bei ordnungsgemäßer Instandhaltung

Anlage 3 Orientierungswerte für die übliche Gesamtnutzungsdauer bei ordnungsgemäßer Instandhaltung

Je nach Situation auf dem Grundstücksmarkt ist die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer sachverständig zu bestimmen und zu begründen.


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Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser
 
 
 
 
Standardstufe 1
60
Jahre
 
 
Standardstufe 2
65
Jahre
 
 
Standardstufe 3
70
Jahre
 
 
Standardstufe 4
75
Jahre
 
 
Standardstufe 5
80
Jahre
 
Mehrfamilienhäuser
 
70
Jahre
+/–10
Wohnhäuser mit Mischnutzung
 
70
Jahre
+/–10
Geschäftshäuser
 
60
Jahre
+/–10
Bürogebäude, Banken
 
60
Jahre
+/–10
Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude
 
40
Jahre
+/–10
Kindergärten, Schulen
 
50
Jahre
+/–10
Wohnheime, Alten-/Pflegeheime
 
50
Jahre
+/–10
Krankenhäuser, Tageskliniken
 
40
Jahre
+/–10
Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen
 
40
Jahre
+/–10
Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder
 
40
Jahre
+/–10
Verbrauchermärkte, Autohäuser
 
30
Jahre
+/–10
Kauf-/Warenhäuser
 
50
Jahre
+/–10
Einzelgaragen
 
60
Jahre
+/–10
Tief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk
 
40
Jahre
+/–10
Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude
 
40
Jahre
+/–10
Lager-/Versandgebäude
 
40
Jahre
+/–10
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
 
30
Jahre
+/–10

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAE-26075