IFRS 10 C9
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Rücknahme anderer IFRS
C9
Dieser IFRS ersetzt außerdem SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071