IFRS 10 C9

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Rücknahme anderer IFRS

C9

Dieser IFRS ersetzt außerdem SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften.

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AAAAE-26071