IFRS 10 C8
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Rücknahme anderer IFRS
C8
Dieser IFRS ersetzt die Vorschriften für Konzernabschlüsse in IAS 27 (in der 2008 geänderten Fassung).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071