IFRS 10 C3
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Übergangsvorschriften
C3
Bei der erstmaligen Anwendung braucht ein Unternehmen seine bisherige Rechnungslegung nicht anzupassen in Bezug auf sein Engagement bei:
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071