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IFRS 10 C2

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Übergangsvorschriften

C2

Dieser IFRS ist gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler [1] rückwirkend anzuwenden, es sei denn, die Festlegungen in den Paragraphen C2A–C6 treffen zu.

Fundstelle(n):
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AAAAE-26071

1Amtl. Anm.: Mit der Veröffentlichung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss im April 2024 hat der IASB den Titel von IAS 8 in Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses geändert.