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IFRS 10 C1E

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

C1E

Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards — Band 11, veröffentlicht im Juli 2024, wurde Paragraph B74 geändert. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

Fundstelle(n):
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AAAAE-26071