IFRS 10 C1C
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
C1C
(nicht besetzt)
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071