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IFRS 10 C1C

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

C1C

(nicht besetzt)

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071

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