Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Feststellung, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Investmentgesellschaft handelt
Typische Merkmale einer Investmentgesellschaft
Mehr als ein Investor
B85S
Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Unternehmen vorübergehend nur einen Investor hat. So kann eine Investmentgesellschaft beispielsweise in folgenden Fällen nur einen einzigen Investor haben:
sie befindet sich in der Phase ihres Börsengangs mit noch nicht abgelaufener Erstemissionsfrist und sucht aktiv nach geeigneten Investoren,
sie hat noch keine geeigneten Investoren für zurückgenommene Eigentumsanteile gefunden oder
sie befindet sich in Liquidation.
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AAAAE-26071