IFRS 10 B85P

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Feststellung, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Investmentgesellschaft handelt

Typische Merkmale einer Investmentgesellschaft

Mehr als eine Beteiligung

B85P

Es kann vorkommen, dass ein Unternehmen nur eine einzige Beteiligung hält. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass das Unternehmen nicht die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllt. So kann eine Investmentgesellschaft beispielsweise in folgenden Fällen nur ein einziges Investment halten:

(a)

sie befindet sich in der Anlaufphase und hat noch keine geeigneten Beteiligungen ermittelt und folglich ihren Investitionsplan zum Erwerb mehrerer Beteiligungen noch nicht umgesetzt,

(b)

sie hat veräußerte Beteiligungen noch nicht durch andere Beteiligungen ersetzt,

(c)

sie wurde mit dem Ziel gegründet, die Mittel der Investoren zu bündeln und in eine einzige Beteiligung zu investieren, zu denen die Investoren einzeln keinen Zugang hätten (z. B. weil der erforderliche Mindestanlagebetrag für einen einzelnen Investor zu hoch ist), oder

(d)

sie befindet sich in Liquidation.

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AAAAE-26071