Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt
Verknüpfung zwischen Verfügungsgewalt und Renditen
Risiko schwankender Renditen aus anderen Anteilen
B71
Ein Entscheidungsträger, der andere Anteile an einem Beteiligungsunternehmen hält (z. B. Finanzinvestitionen in das Beteiligungsunternehmen getätigt hat oder Garantien für die Leistungserfüllung des Beteiligungsunternehmens stellt) muss bei der Beurteilung, ob er ein Agent ist, das für ihn bestehende Risiko schwankender Renditen aus diesen Anteilen berücksichtigen. Das Halten anderer Anteile an einem Beteiligungsunternehmen weist darauf hin, dass der Entscheidungsträger möglicherweise ein Prinzipal ist.
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AAAAE-26071