IFRS 10 B55
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt
Risiko durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus einem Beteiligungsunternehmen
B55
Bei der Beurteilung, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, bestimmt der Investor, ob er aufgrund seines Engagements bei dem Beteiligungsunternehmen dem Risiko schwankender Renditen ausgesetzt ist oder Anrechte darauf hat.
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AAAAE-26071