IFRS 10 B49
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt
Stimmrechte
Potenzielle Stimmrechte
B49
Verfügt der Investor außerdem über Stimmrechte oder andere Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens, beurteilt er, ob ihm diese Rechte in Verbindung mit potenziellen Stimmrechten die Verfügungsgewalt geben.
Fundstelle(n):
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AAAAE-26071