IFRS 10 B40

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt

Stimmrechte

Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen

B40

Ein Investor kann auch aufgrund anderer Entscheidungsbefugnisse in Verbindung mit Stimmrechten die gegenwärtige Fähigkeit haben, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Beispielsweise können die in einer vertraglichen Vereinbarung festgelegten Rechte in Verbindung mit Stimmrechten ausreichen, um einem Investor die gegenwärtige Fähigkeit zu verleihen, die Herstellungsprozesse eines Beteiligungsunternehmens oder andere Geschäfts- oder Finanztätigkeiten eines Beteiligungsunternehmens, die die Rendite des Beteiligungsunternehmens signifikant beeinflussen, zu lenken. Ohne andere Rechte führt die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Beteiligungsunternehmens vom Investor (wie in der Beziehung eines Lieferanten zu seinem Hauptkunden) nicht dazu, dass der Investor die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat.

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AAAAE-26071