Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt
Franchiseverträge
B31
Es muss unterschieden werden zwischen der gegenwärtigen Fähigkeit, Entscheidungen mit signifikantem Einfluss auf die Rendite des Franchisenehmers, und der Fähigkeit, Entscheidungen zum Schutz der Franchisemarke zu treffen. Der Franchisegeber hat keine Verfügungsgewalt über den Franchisenehmer, wenn andere Parteien aufgrund bestehender Rechte gegenwärtig über die Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten des Franchisenehmers verfügen.
Fundstelle(n):
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AAAAE-26071