IFRS 10 B28

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt

Rechte, die einem Investor die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen geben

Schutzrechte

B28

Beispiele für solche Schutzrechte sind unter anderem:

(a)

das Recht eines Kreditgebers, einen Kreditnehmer in der Durchführung von Tätigkeiten einzuschränken, die das Ausfallrisiko des Kreditnehmers signifikant zum Nachteil des Kreditgebers verändern könnten,

(b)

das Recht einer Partei mit einem nicht beherrschenden Anteil an einem Beteiligungsunternehmen auf Genehmigung von Investitionen, die über den im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erforderlichen Umfang hinausgehen, oder auf Genehmigung von Eigenkapital- oder Schuldinstrumente-Emissionen,

(c)

das Recht eines Kreditgebers, die Vermögenswerte eines Kreditnehmers zu verwerten, wenn dieser die festgelegten Kreditrückzahlungsbedingungen nicht einhält.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071