IFRS 10 4A
Anwendungsbereich
4A
Dieser IFRS gilt nicht für Pläne für Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer, auf die IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Anwendung findet.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071