IFRS 10 4A

Anwendungsbereich

4A

Dieser IFRS gilt nicht für Pläne für Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer, auf die IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Anwendung findet.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071