Rechnungslegungsvorschriften
Feststellung, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Investmentgesellschaft handelt
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Wenn Fakten und Umstände darauf hinweisen, dass bei einem oder mehreren der drei in Paragraph 27 beschriebenen Elemente der Definition einer Investmentgesellschaft oder bei den in Paragraph 28 beschriebenen typischen Merkmalen einer Investmentgesellschaft Änderungen eingetreten sind, hat das Mutterunternehmen erneut zu beurteilen, ob es eine Investmentgesellschaft ist.
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AAAAE-26071