IFRS 10 19
Rechnungslegungsvorschriften
19
Ein Mutterunternehmen hat bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses auf gleichartige Transaktionen und sonstige Ereignisse unter ähnlichen Umständen einheitliche Rechnungslegungsmethoden anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071