Nichtberücksichtigung von Aufwendungen auf eine Eigentumswohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung mangels einer entsprechenden Vermietungsabsicht
Leitsatz
Werbungskosten sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung alle Aufwendungen, die durch diese Einkunftsart veranlasst
sind. Sie können schon anfallen, wenn mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen noch nicht erzielt werden. Voraussetzung
für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang
zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2013 S. 102 Nr. 3 YAAAE-26050
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