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Leasingrecht | Leasingtypischer Minderwertausgleich unterliegt regelmäßiger Verjährung
Die in einem Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung enthaltene Klausel, die den Leasingnehmer zum „Ersatz des entsprechenden Schadens” verpflichtet, wenn das Fahrzeug bei Rückgabe nicht in einem vertragsgemäßen Zustand ist, unterliegt nicht der für Schadensersatzansprüche geltenden kurzen Verjährung von sechs Monaten (§ 548 Abs. 1 Satz 1 BGB). [i]Zum Kfz-Leasing Roßmann, NWB 41/2012 S. 3327Es handelt sich dabei trotz der Wortwahl nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen leasingtypischen Minderwertausgleich. Dieser unterliegt als vertraglicher Erfüllungsanspruch der regelmäßigen Verjährung (§ 195 BGB – drei Jahre). Kfz-Leasingverträge mit Kilometerabrechnung zielen insgesamt darauf ab, dass der Leasinggeber bei planmäßigem Vertragsablauf die volle Amortisation des zum Erwerb des Fahrzeugs eingesetzten Kapitals einschließlich des ...