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FG Rheinland-Pfalz 7.12.2012 6 K 1736/10, NWB 1/2013 S. 14

Abgabenordnung | Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per E-Mail

Nach § 56 Abs. 1 FGO bzw. § 110 Abs. 2 AO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Das FG Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob bzw. wie der Mangel einer per E-Mail – jedoch ohne die erforderliche elektronische Signatur – erhobenen Klage beseitigt werden kann. Im Streitfall lehnte das Finanzamt die steuerliche Berücksichtigung verschiedener Aufwendungen ab, woraufhin die Kläger Einspruch erhoben, der als unbegründet zurückgewiesen wurde. Die Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltete u. a. den Hinweis, dass die Klage schriftlich einzureichen ist. Am ging die Klage per E-Mail beim Finanzgericht ohne elektronische Signatur ein. [i]Fuldner, NWB 26/2009 S. 2006Dieses teilte den Klägern s...