Übereinstimmung der Milchabgabenregelungen mit Unionsrecht und Verfassungsrecht, Vorauszahlungsregelung des § 39 Abs. 2 MilchQuotV
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Vorauseinbehalt vom Milchgeld für den Monat April 2008 wegen festgestellter Überlieferung.
Sind die Milchabgabenverordnung und die Milchquotenverordnung wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot (unterlassene Zitierung des § 3 Abs. 2 sowie des § 12 Abs. 3 MOG) nichtig?
Liegt ein Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt vor, weil die Saldierung auf Molkereiebene vom Gemeinschaftsrecht nicht vorgegeben ist?
Fehlt es mangels Zugehörigkeit der Molkereien zur Bundesfinanzverwaltung an einer wirksamen Festsetzung des Vorauseinbehalts auf die künftige Michabgabenfestsetzung?
Ist die VO Nr. 1788/2003 wegen Verstoßes gegen wesentliche Formvorschriften nichtig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAE-25842