Arbeitshilfe - Stand: 23.04.2014

Keine Einbeziehung von nicht bilanzierten Rückstellungen in die Bewertung des Betriebsvermögens

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1. Sind Rückstellungen, die ertragsteuerrechtlich nicht bilanziert worden sind, im Rahmen des § 13a ErbStG zu berücksichtigen?

2. Stellt die Übertragung begünstigten Betriebsvermögens zur Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs eine schädliche Verfügung i.S.v. § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
FAAAE-25819