Arbeitshilfe - Stand: 27.05.2015

Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum (Erhebungszeitraum) 2001 - keine Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Jahren vor 1999

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Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum (Erhebungszeitraum) 2001 – keine Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Jahren vor 1999 – Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001

Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
SAAAE-25806