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Steuerfreiheit und Steuerbarkeit der Portfolioverwaltung
Leistungen von Kreditinstituten im Rahmen der bankmäßigen Vermögensverwaltung
Der BFH hat entschieden, dass das Kreditinstitut bei der Verwaltung von Wertpapieren für individuelle Anleger eine einheitliche sonstige Leistung erbringt, die nicht als Finanzumsatz nach § 4 Nr. 8 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, für die Frage der Bestimmung des Leistungsorts jedoch als Bank- und Finanzumsatz zu beurteilen ist.
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine Bank, die für private Anleger die Portfolioverwaltung übernahm. Sie verwaltete die Wertpapiere der Kunden unter Berücksichtigung der individuellen Strategievarianten, die vom jeweiligen Kunden festgelegt wurden, nach eigenem Ermessen und führte ohne Einholung weiterer Weisungen alle Maßnahmen durch, die für die Verwaltung zweckmäßig erschienen (beispielsweise der An- und Verkauf von Wertpapieren).
Als Vergütung für die Portfolioverwaltung erhielt die Bank jährlich 1,8 % des Werts des verwalteten Vermögens. Diese Vergütung verteilt sich zu 2/3 auf die Verwaltung des Vermögens, die nach Auffassung der Klägerin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des , BStBl 2008 II S. 993) unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG fällt, und zu 1/3 auf den An- und Verkauf von Wertpapieren, die unstrittig steuerpfl...