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„Deckelung” des 1 %-Werts
Nachteile, möglicherweise auch Vorteile bei Vermietung an die eigene Personengesellschaft
Um offensichtlich unbillige Auswirkungen zu vermeiden, begrenzt die Verwaltung den 1 %-Wert für die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw auf 100 % der Gesamtkosten. Vermietet der Gesellschafter einen Pkw an die Gesellschaft, die ihm dieses Fahrzeug ihrerseits zur beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung stellt, ist für die 100 %-Grenze nicht auf die tatsächlich angefallenen Kosten abzustellen, sondern auf die von der Gesellschaft gezahlte Miete. Ob es bei dieser Betrachtung bleibt, wenn sich für den Gesellschafter keine Nachteile, sondern Vorteile errechnen, hatte der BFH nicht zu entscheiden. Auswirkungen ergeben sich voraussichtlich auch hinsichtlich der aufzuteilenden Gesamtkosten im Rahmen der Fahrtenbuchmethode.
Vermietung eines voll abgeschriebenen Sportwagens
Der Mehrheitsgesellschafter einer zweigliedrigen Steuerberatersozietät vermietete dieser in den Jahren 2003 und 2004 einen voll abgeschriebenen Porsche 911 zu einem Preis, der – vor allem wegen der fehlenden Abschreibungen – ein Vielfaches der angefallenen Kosten ausmachte. Da kein Fahrtenbuch geführt worden war, setzte das Finanzamt als Obergrenze für den aus dem früheren Listenpreis ...